Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe
Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. Die erbrachten Leistungen werden der gesetzlichen Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt. Die meisten Leistungen werden von den Krankenkassen getragen. Einzelne Kassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, wie z.B. Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner. Bitte erkundige dich bei deiner Krankenkasse.
Bist du privat versichert, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.